Selbstbetreuung
Der Mieter haftet während der Mietzeit für Beschädigung, Verlust und Personenschäden. Alle gemieteten Eventmodule müssen im angemessenen Umfang betreut werden. Der Mieter erklärt bei Selbstbetreuung, daß er sich im Umgang mit dem gemieteten Modul ausreichend auskennt und für Personenschäden mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert ist.