Aufsichtspflicht !

Um Unfälle zu vermeiden müssen Eventmodule & Hüpfburgen ständig von eingewiesenen Personal betreut werden !!!

Selbstbetreuung
Wir erwarten wegen möglicher Selbstbetreuungs-Unfälle einen extra eingesetzten belehrten sowie fähigen Betreuer der über den gesamten Zeitraum das Eventmodul betreut. Wir weisen darauf hin, das bei Unfällen gegebenenfalls der THW sowie TÜV das Aktionsmodul für 14-21 Tage zur Überprüfung einzieht und für diesen Zeitraum der tägliche Mietpreis (70%) fällig wird.

Versicherung
Sie haften bei Selbstbetreuung für alle Sachschäden am Modul sowie am Menschen, genauso wie für Verlust. Wir raten Ihnen sich entsprechend abzusichern.Wir weisen darauf hin, daß bei mehrtägigen Veranstaltungen, auch wenn von uns Betreuer gestellt werden, eine Nachtbewachung durch den Veranstalter gewährleistet werden muß.

Absicherung
Betreuer von uns sind generell Haftpflichtversichert. Bei mehreren Modulen kann unser Betreuer als Supervisor Ihre Betreuer einweisen und somit eine Gesamtabsicherung gewährleisten.

Info zu Hüpfburg-Unfällen:
Eine Hüpfburg muss permanent von Erwachsenen überwacht werden. Ein Kind, das sich auf einem Pfarrfest auf einer so genannten Hüpfburg verletzt, hat einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzengeld gegen die Gemeinde, wenn diese nicht dafür gesorgt hat, dass die Hüpfburg ausreichend durch Erwachsene beaufsichtigt wurde.

Das damals 12-jährige Mädchen war aus der Hüpfburg herausgeschleudert worden und mit dem Gesicht auf dem Asphalt einer Straße aufgeschlagen. Dabei hatte es unter anderem mehrere Zähne verloren und sich schwere Gesichtsverletzungen zugezogen. Daraufhin hatten die Eltern von den Veranstaltern, einer Kirchegemeinde, Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Zu Recht die Richter des Landgerichts Köln befanden. Die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Denn die Hüpfburg sei nicht ausreichend durch Erwachsene beaufsichtigt worden. Zwar waren bei der Pfarrkirmes zwei Personen für die Beaufsichtigung abgestellt worden. Jedoch hätten diese keine Anweisung erhalten, die Hüpfburg ständig zu beaufsichtigen. Das Gericht sprach dem Mädchen daher Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.

Lesen Sie das komplette Urteil zum Schmerzensgeld
Gesamtschaden 12.496,25 - Hier Klicken